Ausländischer Hersteller
Ein Ausländischer Hersteller ist ein Unternehmen oder eine Person, die Produkte außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelt, herstellt oder unter eigenem Namen beziehungsweise eigener Marke in Verkehr bringt. Für Hersteller aus der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, den USA, China oder anderen Drittstaaten gelten besondere regulatorische Anforderungen, wenn ihre Produkte in Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien oder Kirgisistan in Verkehr gebracht werden sollen.
Die Technischen Reglements (TR EAWU / TR ZU) sehen für zahlreiche Produktgruppen eine Konformitätsbewertung vor. Abhängig vom Produkt und den anwendbaren Vorschriften kann hierfür beispielsweise ein EAC-Zertifikat oder eine EAC-Deklaration erforderlich sein. Der ausländische Hersteller stellt dabei insbesondere die für die Bewertung erforderlichen technischen Informationen und Unterlagen zum Produkt bereit.
Zu den wichtigen Aufgaben eines ausländischen Herstellers gehören abhängig vom jeweiligen Produkt und Verfahren:
- Bereitstellung der Technischen Dokumentation,
- Erstellung technischer Beschreibungen,
- Bereitstellung eines Prüfprotokoll oder weiterer erforderlicher Prüfnachweise,
- Bereitstellung erforderlicher Nachweise zur Produktsicherheit,
- Unterstützung bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens
- sowie die Bereitstellung der für das jeweilige Verfahren erforderlichen Produktinformationen.
Bei EAC-Konformitätsbewertungsverfahren kann ein ausländischer Hersteller ohne Sitz innerhalb der EAWU nicht in jedem Verfahren selbst als Antragsteller oder Deklarant auftreten. Soweit die anwendbaren Vorschriften einen innerhalb der EAWU ansässigen Wirtschaftsakteur voraussetzen, muss die entsprechende Funktion von einer dort ansässigen und entsprechend berechtigten Partei übernommen werden.
Eine wichtige regulatorische Funktion kann dabei die Bevollmächtigte Person übernehmen. Abhängig vom jeweiligen Verfahren können auch ein Importeur oder andere entsprechend berechtigte Wirtschaftsakteure beteiligt sein. Die konkrete Rollenverteilung richtet sich nach dem anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahren und den regulatorischen Anforderungen.
Der ausländische Hersteller ist insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten technischen Angaben, Produktinformationen und Unterlagen von wesentlicher Bedeutung. Fehlerhafte technische Angaben, widersprüchliche Unterlagen oder unzureichende Nachweise können zu Rückfragen, zusätzlichen Prüfungen oder Verzögerungen während der Konformitätsbewertung führen.
Für ausländische Hersteller sind insbesondere folgende Themen von Bedeutung:
- Zertifizierungsschema,
- Produktklassifizierung,
- TN VED EAWU,
- Technische Dokumentation,
- Übersetzung technischer Unterlagen,
- EAC-Kennzeichnung,
- Koordination mit der Zertifizierungsstelle
- sowie erforderliche Prüfungen durch geeignete Prüfstellen.
Besonders bei Maschinen nach TR ZU 010/2011, Industrieanlagen, Druckgeräten nach TR ZU 032/2013, elektrischen Betriebsmitteln und explosionsgeschützten Produkten nach TR ZU 012/2011 können umfangreiche regulatorische Anforderungen bestehen. Vollständige und konsistente technische Unterlagen erleichtern die Durchführung des jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahrens.
Zu den typischen Problemen bei Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte ausländischer Hersteller gehören:
- fehlende erforderliche Dokumentation,
- unvollständige Prüfnachweise,
- fehlerhafte Produktklassifizierung,
- ein fehlender oder unzureichender Sicherheitsnachweis,
- fehlerhafte Kennzeichnung
- sowie unklare Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Wirtschaftsakteuren.
Eine frühzeitige regulatorische Prüfung, vollständige technische Unterlagen und eine klare Zuordnung der erforderlichen Rollen können dazu beitragen, Rückfragen, zusätzlichen Aufwand und Verzögerungen im Zertifizierungsverfahren zu vermeiden.
Wir unterstützen ausländische Hersteller bei der Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen EAC-Zertifizierungs- und Deklarationsverfahren. Dazu gehören die Produktklassifizierung, Vorbereitung der Technischen Dokumentation, Koordination erforderlicher Prüfungen sowie die Abstimmung mit Zertifizierungsstellen und weiteren beteiligten Stellen innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion.
