Gerätezertifizierung

Die Gerätezertifizierung bezeichnet allgemein die regulatorische Konformitätsbewertung technischer Geräte und Ausrüstungen im Hinblick auf die für das jeweilige Produkt geltenden Anforderungen. Innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) erfolgt diese Bewertung insbesondere nach den anwendbaren Technischen Reglements der EAWU bzw. der Zollunion (TR EAWU / TR ZU).

Der Begriff „Gerätezertifizierung“ bezeichnet dabei kein eigenständiges EAWU-Zertifizierungsverfahren. Welche Form der EAC-Konformitätsbewertung tatsächlich erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Gerät, seinen technischen Eigenschaften, dem Verwendungszweck und den anwendbaren Technischen Reglements ab.

Je nach Produkt kann als Konformitätsnachweis insbesondere erforderlich sein:

Die regulatorische Bewertung technischer Geräte betrifft zahlreiche Produktgruppen, beispielsweise:

  • elektrische und elektronische Geräte,
  • Maschinen und Maschinenausrüstungen,
  • Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
  • Sensoren und Messgeräte,
  • Druckgeräte und druckhaltende Ausrüstung,
  • Niederspannungsgeräte,
  • explosionsgeschützte Geräte,
  • Industrieausrüstungen,
  • sowie weitere technische Produkte.

Welche Technischen Reglements anzuwenden sind, muss für jedes Produkt individuell geprüft werden. Abhängig von Bauart und Funktion können auch mehrere Reglements gleichzeitig relevant sein.

Für elektrische Niederspannungsgeräte kann beispielsweise TR ZU 004/2011 über die Sicherheit von Niederspannungsausrüstung relevant sein. Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer und elektronischer Geräte können sich aus TR ZU 020/2011 ergeben.

Für Maschinen und bestimmte technische Ausrüstungen kann TR ZU 010/2011 über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen anzuwenden sein. Explosionsgeschützte Geräte können unter TR ZU 012/2011 fallen, während für bestimmte Druckgeräte die Anforderungen nach TR ZU 032/2013 zu berücksichtigen sind.

Bei bestimmten elektrischen und elektronischen Produkten können zusätzlich die Anforderungen zur Beschränkung gefährlicher Stoffe nach TR EAWU 037/2016 relevant sein.

Welche Form der Konformitätsbewertung vorgeschrieben ist, richtet sich insbesondere nach:

  • der Produktart und Funktion,
  • den technischen Eigenschaften,
  • dem vorgesehenen Verwendungszweck,
  • dem Anwendungsbereich der jeweiligen Technischen Reglements,
  • der Produktklassifizierung und gegebenenfalls TN-VED-Einreihung,
  • sowie den im jeweiligen Reglement vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren.

Vor Beginn eines Zertifizierungsverfahrens ist deshalb zunächst zu prüfen, welche regulatorischen Anforderungen für das konkrete Gerät gelten. Eine ausschließlich anhand der Produktbezeichnung oder des TN-VED-Codes vorgenommene Einstufung kann für technisch komplexe Produkte nicht ausreichend sein.

Abhängig vom Produkt und vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren können insbesondere folgende Schritte erforderlich sein:

  • Produktklassifizierung und technische Bewertung,
  • Prüfung der Technischen Dokumentation,
  • Auswahl des vorgeschriebenen Zertifizierungs- bzw. Deklarationsschemas,
  • Bereitstellung und Prüfung von Produktmustern,
  • Labor- und Produktprüfungen,
  • elektrische Sicherheitsprüfungen,
  • EMV-Prüfungen,
  • Bewertung technischer und sicherheitsrelevanter Eigenschaften,
  • gegebenenfalls Analyse der Produktionsbedingungen,
  • sowie die Ausstellung bzw. Registrierung des erforderlichen Konformitätsnachweises.

Welche Prüfungen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Gerät und den anwendbaren Vorschriften ab. Nicht jedes Gerät benötigt beispielsweise eine EMV-Prüfung, eine Produktionsbewertung oder eine Prüfung von Produktmustern.

Ein wesentlicher Bestandteil vieler Verfahren ist die Technische Dokumentation. Abhängig vom Produkt können hierzu beispielsweise gehören:

  • technische Beschreibungen und Datenblätter,
  • Zeichnungen und Schaltpläne,
  • Stücklisten und Komponentendaten,
  • Prüfberichte und Prüfprotokolle,
  • Risikobewertungen,
  • Betriebsanleitungen,
  • Technische Pässe, soweit erforderlich,
  • Sicherheitsnachweise, soweit erforderlich,
  • sowie weitere produktspezifische technische Nachweise.

Bei bestimmten Geräten und Zertifizierungsschemata für Serienproduktion können zusätzlich eine Bewertung der Produktionsbedingungen sowie spätere Inspektionskontrollen erforderlich sein. Diese dienen dazu, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Zertifikats weiterhin erfüllt sind.

Nach erfolgreichem Abschluss des vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahrens und Vorliegen des erforderlichen Konformitätsnachweises muss das Produkt entsprechend den anwendbaren Vorschriften gekennzeichnet werden. Hierzu gehört bei Produkten, die den entsprechenden Technischen Reglements unterliegen, insbesondere die EAC-Kennzeichnung.

Eine fehlerhafte regulatorische Einstufung kann dagegen dazu führen, dass:

  • das falsche Konformitätsbewertungsverfahren gewählt wird,
  • erforderliche Technische Reglements nicht berücksichtigt werden,
  • zusätzliche Prüfungen notwendig werden,
  • Zertifizierungsverfahren verzögert werden,
  • Konformitätsnachweise nicht auf das betreffende Produkt anwendbar sind,
  • oder Probleme bei Import und Marktzugang entstehen.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Geräten erforderlich, die mehrere Funktionen miteinander kombinieren. Eine Maschine mit elektrischer Steuerung kann beispielsweise gleichzeitig Anforderungen an Maschinensicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit erfüllen müssen. Bei zusätzlichen explosionsgeschützten oder drucktragenden Komponenten können weitere Technische Reglements relevant werden.

Die Gerätezertifizierung sollte deshalb nicht als isolierte Prüfung eines einzelnen Gerätemerkmals verstanden werden. Entscheidend ist die vollständige regulatorische Bewertung des Produkts und die Bestimmung aller anwendbaren Anforderungen.

Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Anlagenbauer bei der EAC-Zertifizierung technischer Geräte und Ausrüstungen. Dazu gehören die Produktklassifizierung, die Bestimmung der anwendbaren Technischen Reglements, die Auswahl des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens, die Prüfung und Erstellung der Technischen Dokumentation sowie die Koordination erforderlicher Produktprüfungen mit akkreditierten Prüflaboren und Zertifizierungsstellen.