Metrologische Zertifizierung
Metrologische Zertifizierung bezeichnet die Prüfung und Zulassung von Messgeräten und Messsystemen hinsichtlich ihrer messtechnischen Eigenschaften. Für den Einsatz von Messmitteln in gesetzlich geregelten Bereichen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) können je nach Verwendungszweck und Zielland eine metrologische Typzulassung und die Registrierung im staatlichen Messmittelregister erforderlich sein.
Die Metrologische Zulassung ist von der EAC-Zertifizierung zu unterscheiden. Während die Konformitätsbewertung nach EAC die Anforderungen der anwendbaren Technischen Reglements (TR EAWU / TR ZU) betrifft, dient die metrologische Zulassung dem Nachweis gesetzlich vorgeschriebener messtechnischer Eigenschaften. Bei bestimmten Messgeräten können beide Verfahren erforderlich sein.
Die metrologische Bewertung dient insbesondere dazu:
- die Messgenauigkeit und zulässigen Messabweichungen zu überprüfen,
- die messtechnischen Eigenschaften eines Messmittels nachzuweisen,
- die Wiederholbarkeit und Zuverlässigkeit von Messergebnissen zu bewerten,
- die Eignung für gesetzlich geregelte Messanwendungen festzustellen,
- die Anforderungen der staatlichen Messmittelüberwachung zu erfüllen.
Metrologische Anforderungen können beispielsweise für folgende Messgeräte relevant sein:
- Druckmessgeräte und Manometer,
- Durchflussmesser,
- Temperaturmessgeräte,
- Waagen und Wägesysteme,
- Energie- und Verbrauchszähler,
- Messsensoren und Messumformer,
- Labor- und Analysegeräte,
- industrielle Mess- und Überwachungssysteme.
Ob eine metrologische Zulassung vorgeschrieben ist, hängt insbesondere von der Art des Messgeräts, seinem Verwendungszweck, dem Einsatzbereich und den nationalen Vorschriften des jeweiligen EAWU-Mitgliedstaates ab.
Im Unterschied zur weitgehend harmonisierten EAC-Konformitätsbewertung bestehen im Bereich der gesetzlichen Metrologie weiterhin nationale Zulassungsverfahren. Daher muss für jedes Zielland geprüft werden, ob eine Typzulassung, eine Registrierung im staatlichen Messmittelregister oder weitere metrologische Nachweise erforderlich sind.
Ein zentrales Verfahren ist die Typzulassung von Messgeräten. Dabei wird im Rahmen einer metrologischen Typprüfung – vergleichbar mit einer Baumusterprüfung – untersucht, ob ein bestimmter Messgerätetyp die vorgeschriebenen messtechnischen Anforderungen erfüllt. Nach erfolgreicher Zulassung kann eine Bescheinigung über die Typzulassung von Messgeräten (auch als Metrologisches Zertifikat oder Pattern Approval Certificate bezeichnet) ausgestellt und der Messgerätetyp in das zuständige staatliche Messmittelregister eingetragen werden.
Im Rahmen der metrologischen Typprüfung können insbesondere folgende Eigenschaften bewertet werden:
- Messbereich und Genauigkeitsklasse,
- Messgenauigkeit und zulässige Messabweichungen,
- Wiederholbarkeit und Reproduzierbarkeit,
- Stabilität der Messergebnisse,
- Einfluss von Temperatur und anderen Umgebungsbedingungen,
- messtechnische und konstruktive Eigenschaften,
- messrelevante Softwarefunktionen,
- Kennzeichnung und technische Unterlagen.
Das Zulassungsverfahren kann abhängig vom Messgerät und Zielland folgende Schritte umfassen:
- Produktklassifizierung und Prüfung der nationalen Anforderungen,
- Bewertung der Technischen Dokumentation,
- Bereitstellung geeigneter Prüfmuster,
- Durchführung der vorgeschriebenen metrologischen Prüfungen durch eine entsprechend befugte akkreditierte Prüfstelle, soweit nach nationalem Recht erforderlich,
- Auswertung der Prüfergebnisse und Erstellung der Prüfprotokolle,
- Typzulassung und Registrierung im staatlichen Messmittelregister, soweit vorgeschrieben.
Nach der Typzulassung können weitere Pflichten bestehen, beispielsweise eine Ersteichung, wiederkehrende Eichungen oder andere gesetzlich vorgeschriebene messtechnische Kontrollen. Die Typzulassung ersetzt diese Maßnahmen nicht automatisch.
Bei elektrischen, elektronischen oder explosionsgeschützten Messgeräten können zusätzlich Technische Reglements der EAWU gelten:
- TR ZU 004/2011 – Sicherheit von Niederspannungsgeräten,
- TR ZU 020/2011 – Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV),
- TR ZU 012/2011 – Explosionsschutz für Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen.
Eine metrologische Zulassung ersetzt eine gegebenenfalls erforderliche EAC-Deklaration oder ein EAC-Zertifikat nicht. Umgekehrt ist eine EAC Zulassung kein Ersatz für eine gesetzlich vorgeschriebene Messmittelzulassung.
Für die metrologische Bewertung werden abhängig vom Gerät insbesondere folgende Unterlagen benötigt:
- technische Beschreibung und Spezifikationen,
- Angaben zu Messbereichen und Genauigkeitsklassen,
- Zeichnungen und technische Schemata,
- vorhandene Prüf- und Kalibrierberichte,
- Informationen zu messrelevanten Softwarefunktionen,
- ein Technischer Pass, soweit erforderlich,
- eine Betriebsanleitung,
- weitere produktspezifische Nachweise.
Unvollständige Unterlagen, widersprüchliche Angaben zur Messgenauigkeit oder ungeeignete Prüfmuster können zusätzliche Prüfungen und Verzögerungen verursachen. Deshalb empfiehlt es sich, die metrologischen Anforderungen und das erforderliche Zulassungsverfahren bereits vor dem Export zu klären.
Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der metrologischen Zulassung von Messgeräten in den Ländern der EAWU. Unsere Leistungen umfassen die Prüfung der nationalen Anforderungen, die Vorbereitung der Technischen Dokumentation, die Koordination metrologischer Prüfungen sowie die Begleitung von Typzulassungs- und Registrierungsverfahren. Darüber hinaus prüfen wir, ob für das Messgerät zusätzlich eine EAC-Zertifizierung oder EAC-Deklaration erforderlich ist.
