Pflichtzertifizierung

Die Pflichtzertifizierung bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Konformitätsbewertung bestimmter Produkte vor dem Inverkehrbringen innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Der Begriff wird häufig als Oberbegriff für verpflichtende Konformitätsbewertungsverfahren verwendet. Rechtlich ist jedoch zwischen einer EAC-Zertifizierung, einer EAC-Deklaration und weiteren vorgeschriebenen Zulassungs- oder Registrierungsverfahren zu unterscheiden.

Welche Form der Konformitätsbewertung erforderlich ist, hängt von der Produktart, den technischen Eigenschaften, dem Verwendungszweck und den anwendbaren Technischen Reglements (TR EAWU / TR ZU) ab. Der vorgeschriebene Konformitätsnachweis kann insbesondere durch eine EAC-Zertifikat, eine EAC-Deklaration oder eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung erfolgen.

Die Pflichtzertifizierung dient insbesondere dazu:

  • die Produktsicherheit sicherzustellen,
  • Verbraucher, Betreiber und andere Personen zu schützen,
  • technische Risiken zu reduzieren,
  • einheitliche Sicherheitsanforderungen innerhalb der EAWU umzusetzen,
  • die Einhaltung verbindlicher regulatorischer Anforderungen nachzuweisen.

Ob ein Produkt einer verpflichtenden Konformitätsbewertung unterliegt, richtet sich insbesondere nach:

  • dem Anwendungsbereich der einschlägigen Technischen Reglements,
  • der Produktart und dem bestimmungsgemäßen Verwendungszweck,
  • den technischen Eigenschaften und möglichen Gefährdungen,
  • der regulatorischen Produktklassifizierung,
  • den produktspezifischen Anforderungen an das Zertifizierungsverfahren beziehungsweise Deklarierungsverfahren.

Auch die zolltarifliche Einreihung nach TN VED EAWU kann bei der regulatorischen Bewertung eine Rolle spielen. Der TN-VED-Code allein reicht jedoch nicht aus, um die Zertifizierungs- oder Deklarationspflicht abschließend festzustellen. Maßgeblich sind insbesondere der Anwendungsbereich des jeweiligen Technischen Reglements sowie die tatsächlichen Eigenschaften und der Verwendungszweck des Produkts.

Je nach Produktgruppe können unterschiedliche Technische Reglements relevant sein:

Bei Maschinen nach TR ZU 010/2011 kann abhängig von der Produktgruppe ein EAC-Zertifikat oder eine EAC-Deklaration erforderlich sein. Für Produkte, die unter TR ZU 012/2011 fallen, ist grundsätzlich eine EAC-Ex-Zertifizierung vorgesehen.

Bei Druckgeräten nach TR ZU 032/2013 ist neben der Anwendbarkeit des Reglements insbesondere die entsprechende Druckgerätekategorie zu bestimmen. Die Einstufung kann Einfluss auf das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren haben. Für eine erste Orientierung steht unser Kategorie-Rechner für Druckgeräte zur Verfügung.

Bei elektrischen und elektronischen Produkten können mehrere Technische Reglements gleichzeitig anzuwenden sein. Daher ist eine genaue Abgrenzung der regulatorischen Anforderungen erforderlich.

Für bestimmte Produktgruppen können außerdem andere obligatorische Verfahren vorgeschrieben sein. Hierzu gehört insbesondere die Behördliche Registrierung (inkl. SGR Zertifikat). Sie dient bei den entsprechend erfassten Produkten dem Nachweis der Einhaltung bestimmter hygienischer und gesundheitlicher Anforderungen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur staatlichen Registrierung (SGR).

Die vorgeschriebene Form der Konformitätsbewertung muss deshalb für jedes Produkt individuell bestimmt werden. Eine korrekte Produktklassifizierung bildet hierfür die Grundlage.

Abhängig vom Produkt, dem anzuwendenden Zertifizierungsschema oder Deklarierungsverfahren und den regulatorischen Anforderungen können insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich sein:

Die Ergebnisse erforderlicher Prüfungen werden in einem Prüfprotokoll oder anderen geeigneten Prüfunterlagen dokumentiert. Soweit Laborprüfungen vorgeschrieben sind, werden diese durch ein entsprechend akkreditiertes Prüflabor durchgeführt. Je nach Verfahren kann außerdem die Einbindung einer Zertifizierungsstelle erforderlich sein.

Laborprüfungen und technische Bewertungen sind dabei Bestandteile des jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahrens. Sie ersetzen nicht den vorgeschriebenen Konformitätsnachweis.

Ein wesentlicher Bestandteil vieler Verfahren ist die Technische Dokumentation. Abhängig vom Produkt und den anwendbaren Vorschriften können hierzu unter anderem gehören:

Nach erfolgreichem Abschluss des vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahrens wird abhängig von der Produktgruppe ein EAC-Zertifikat ausgestellt, eine EAC-Deklaration registriert oder ein anderer erforderlicher Zulassungs- beziehungsweise Registrierungsnachweis erteilt.

Für Produkte, die den entsprechenden Kennzeichnungsvorschriften unterliegen, muss anschließend die vorgeschriebene EAC-Kennzeichnung angebracht werden. Dabei sind die Anforderungen des jeweils anwendbaren Technischen Reglements zu beachten.

Eine fehlerhafte Produktklassifizierung, unvollständige Technische Dokumentation, ungeeignete Prüfunterlagen oder die Nichtberücksichtigung zusätzlich anwendbarer Technischer Reglements können weitere Prüfungen erforderlich machen und die Konformitätsbewertung verzögern. Auch Probleme bei der Zollabwicklung, Beanstandungen im Rahmen der Marktüberwachung oder Einschränkungen des Marktzugangs können die Folge sein.

Die Prüfung der Zertifizierungs- und Konformitätsbewertungspflicht sollte deshalb möglichst vor Beginn des Exports erfolgen. Dadurch lassen sich die anwendbaren Vorschriften, das erforderliche Verfahren, der Prüfumfang und die benötigten technischen Unterlagen frühzeitig bestimmen.

Wir unterstützen Hersteller, Importeure und Exporteure bei der Prüfung der Zertifizierungspflicht und der Durchführung der erforderlichen EAC-Zertifizierung und EAC-Deklaration. Dazu gehören die Produktklassifizierung, die Bewertung der anwendbaren Technischen Reglements, die Festlegung des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens, die Prüfkoordination sowie die Prüfung und Erstellung der Technischen Dokumentation.