TR ZU 010/2011 – Maschinensicherheit

TR ZU 010/2011 ist das Technische Reglement der Zollunion über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen. Es legt verbindliche Sicherheitsanforderungen für Maschinen, industrielle Ausrüstungen und technische Anlagen fest, die innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Verkehr gebracht werden.

TR ZU 010/2011 bildet eine wesentliche regulatorische Grundlage für die EAC-Zertifizierung und EAC-Deklaration von Maschinen und Anlagen. Der Begriff Maschinensicherheit (TR ZU 010/2011) bezeichnet in diesem Zusammenhang die Anforderungen an die sichere Konstruktion, Herstellung und Verwendung der vom Reglement erfassten Produkte. Abhängig von der Produktart kann der Konformitätsnachweis insbesondere durch ein EAC-Zertifikat oder eine EAC-Deklaration erfolgen.

Das Reglement dient insbesondere dazu:

  • Gefährdungen für Personen und andere geschützte Rechtsgüter zu reduzieren,
  • sichere Betriebsbedingungen zu gewährleisten,
  • technische Risiken bereits bei Konstruktion und Herstellung zu berücksichtigen,
  • geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen,
  • einheitliche Sicherheitsanforderungen innerhalb der EAWU sicherzustellen.

TR ZU 010/2011 kann je nach Bauart, Funktion und Verwendungszweck unter anderem relevant sein für:

  • Industriemaschinen und Produktionsmaschinen,
  • Fertigungssysteme und Fördertechnik,
  • Verpackungsmaschinen,
  • Werkzeugmaschinen,
  • Pumpen und Kompressoren,
  • bestimmte Armaturen und technische Ausrüstungen,
  • Prozessausrüstungen,
  • weitere vom Reglement erfasste Maschinen und technische Einrichtungen.

Ob eine konkrete Maschine unter TR ZU 010/2011 fällt, richtet sich nach ihren technischen Eigenschaften, ihrem Verwendungszweck und dem Anwendungsbereich des Reglements. Eine korrekte Produktklassifizierung ist daher von besonderer Bedeutung, um die anwendbaren Anforderungen und das erforderliche Zertifizierungsverfahren beziehungsweise Deklarierungsverfahren festzulegen.

Zu den wesentlichen Sicherheitsanforderungen können je nach Maschine insbesondere gehören:

  • Identifikation und Bewertung möglicher Gefährdungen,
  • Durchführung einer Risikoanalyse und Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen,
  • sichere Konstruktion und Auslegung,
  • Schutz vor mechanischen und anderen relevanten Gefährdungen,
  • Sicherheit von Steuerungs- und Schutzsystemen,
  • Anforderungen an Wartung und Instandhaltung,
  • Bereitstellung der erforderlichen Technischen Dokumentation,
  • ordnungsgemäße Produktkennzeichnung.

Im Rahmen der Konformitätsbewertung können abhängig von der Maschine unter anderem folgende Aspekte geprüft und bewertet werden:

  • mechanische Sicherheit,
  • elektrische Sicherheit,
  • Sicherheit von Steuerungen und Schutzsystemen,
  • Sicherheitsabstände und Schutzeinrichtungen,
  • Not-Halt- und Abschaltfunktionen,
  • Belastungen und Betriebsbedingungen,
  • Wartungs- und Instandhaltungsanforderungen,
  • weitere produktspezifische Sicherheitsmerkmale.

Abhängig vom Produkt und dem anzuwendenden Zertifizierungsschema oder Deklarierungsverfahren können eine Produktprüfung, Laborprüfungen sowie die Bewertung der Produktionsbedingungen erforderlich sein. Bei bestimmten Zertifizierungsverfahren können außerdem ein Werksaudit, eine Bewertung von Produktionsprozessen und dem Qualitätsmanagementsystem, Maßnahmen zur Produktionsüberwachung und eine spätere Inspektionskontrolle vorgesehen sein.

Die Ergebnisse durchgeführter Prüfungen werden in einem Prüfprotokoll oder anderen geeigneten Prüfunterlagen dokumentiert. Soweit Laborprüfungen erforderlich sind, werden diese durch ein entsprechend akkreditiertes Prüflabor durchgeführt.

Ein wesentlicher Bestandteil der Konformitätsbewertung ist die Technische Dokumentation. Abhängig von der Maschine und dem anzuwendenden Verfahren können hierzu unter anderem gehören:

  • technische Beschreibungen und Spezifikationen,
  • Zeichnungen und Schaltpläne,
  • Prüfprotokolle und technische Nachweise,
  • Angaben zu sicherheitsrelevanten Komponenten,
  • eine Betriebsanleitung,
  • ein Technischer Pass, soweit erforderlich,
  • ein Sicherheitsnachweis, soweit vorgeschrieben.

Bei komplexen Maschinen, Sondermaschinen und industriellen Anlagen ist eine genaue Abgrenzung der anwendbaren Technischen Reglements (TR EAWU / TR ZU) besonders wichtig. Neben TR ZU 010/2011 können beispielsweise folgende Regelwerke relevant sein:

Welche Technischen Reglements tatsächlich anzuwenden sind, hängt von der Produktart, den technischen Eigenschaften und dem vorgesehenen Verwendungszweck ab.

Nach erfolgreichem Abschluss des vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahrens wird – abhängig von der Produktgruppe – ein EAC-Zertifikat ausgestellt oder eine EAC-Deklaration registriert. Anschließend muss das Produkt entsprechend den anwendbaren Anforderungen mit der vorgeschriebenen EAC-Kennzeichnung versehen werden.

Besondere Aufmerksamkeit sollte der korrekten Produktklassifizierung, einer sorgfältigen Risikoanalyse und der vollständigen Technischen Dokumentation gewidmet werden. Eine falsche Einstufung, unzureichende Sicherheitsbewertungen, fehlende Prüfunterlagen oder die Nichtberücksichtigung weiterer anwendbarer Technischer Reglements können zusätzliche Prüfungen erforderlich machen und die Konformitätsbewertung verzögern.

Wir unterstützen Hersteller, Maschinenbauer, Anlagenbauer und Exporteure bei der Umsetzung der Anforderungen von TR ZU 010/2011. Dazu gehören die Produktklassifizierung, technische Bewertung, Prüfkoordination, Erstellung der Technischen Dokumentation sowie die Zusammenarbeit mit Prüflaboren und Zertifizierungsstellen im Rahmen der EAC-Zertifizierung.