TR ZU 004/2011 – Niederspannung
TR ZU 004/2011 ist das Technische Reglement der Zollunion über die Sicherheit von Niederspannungsausrüstung. Es legt verbindliche Sicherheitsanforderungen für elektrische Geräte und Betriebsmittel fest, die innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Verkehr gebracht werden.
Das Reglement bildet eine wichtige regulatorische Grundlage für die EAC-Zertifizierung und EAC-Deklaration von Niederspannungsausrüstung. Abhängig von der Produktgruppe erfolgt der erforderliche Konformitätsnachweis durch ein EAC-Zertifikat oder eine EAC-Deklaration.
TR ZU 004/2011 dient insbesondere dazu:
- Personen vor Gefahren durch elektrischen Strom zu schützen,
- elektrische und thermische Risiken zu reduzieren,
- Brand- und Überhitzungsgefahren zu minimieren,
- die sichere Konstruktion und Verwendung elektrischer Betriebsmittel zu gewährleisten,
- einheitliche Anforderungen an die Produktsicherheit innerhalb der EAWU sicherzustellen.
TR ZU 004/2011 erfasst grundsätzlich elektrische Betriebsmittel, die für die Verwendung bei folgenden Nennspannungen bestimmt sind:
- 50 bis 1.000 Volt Wechselspannung (AC),
- 75 bis 1.500 Volt Gleichspannung (DC).
Je nach Bauart, Funktion und Verwendungszweck kann das Reglement unter anderem für folgende Produkte relevant sein:
- Haushalts- und vergleichbare Elektrogeräte,
- Netzteile und Stromversorgungsgeräte,
- elektrische Werkzeuge,
- Beleuchtungsgeräte,
- elektrische Steuer- und Regelgeräte,
- Schaltschränke und elektrische Steuerungssysteme,
- bestimmte elektrische Komponenten und Baugruppen,
- weitere vom Reglement erfasste Niederspannungsausrüstungen.
Nicht jedes elektrische Produkt innerhalb der genannten Spannungsbereiche fällt automatisch unter TR ZU 004/2011. Das Reglement enthält Ausnahmen für bestimmte Produktgruppen. Eine korrekte Produktklassifizierung und Produktidentifikation sind daher wichtig, um die anwendbaren Anforderungen und das erforderliche Zertifizierungsverfahren beziehungsweise Deklarierungsverfahren festzulegen.
TR ZU 004/2011 ist hinsichtlich seiner Sicherheitsziele mit der europäischen Niederspannungsrichtlinie (LVD – Low Voltage Directive) vergleichbar. Das europäische und das EAWU-Konformitätssystem sind jedoch eigenständige regulatorische Systeme. Eine CE-Konformitätsbewertung ersetzt daher nicht die vorgeschriebene EAC-Konformitätsbewertung.
Zu den wesentlichen Sicherheitsanforderungen können je nach Produkt insbesondere gehören:
- Schutz vor elektrischem Schlag,
- ausreichende elektrische Isolation und Spannungsfestigkeit,
- Schutz vor Überhitzung und Brandgefahren,
- mechanische Sicherheit und ausreichende Stabilität,
- sichere Verwendung unter den vorgesehenen Betriebsbedingungen,
- Schutz vor Gefährdungen durch elektrische Fehler,
- sichere Installation, Anschluss und Wartung,
- Bereitstellung der erforderlichen Technischen Dokumentation und Produktkennzeichnung.
Im Rahmen der Konformitätsbewertung können abhängig vom Produkt unter anderem folgende Eigenschaften geprüft und bewertet werden:
- Isolationswiderstand und elektrische Isolation,
- Spannungsfestigkeit,
- Schutz gegen direktes und indirektes Berühren,
- Erwärmung und Temperaturverhalten,
- Schutzleiter- und Erdungseigenschaften,
- mechanische Festigkeit und Konstruktion,
- Funktionssicherheit unter relevanten Betriebsbedingungen,
- weitere produktspezifische Sicherheitsmerkmale.
Abhängig vom Produkt und dem anzuwendenden Zertifizierungsschema oder Deklarierungsverfahren können eine Produktprüfung, elektrische Sicherheitsprüfungen und gegebenenfalls eine Materialprüfung erforderlich sein.
Die Ergebnisse durchgeführter Prüfungen werden in einem Prüfprotokoll oder anderen geeigneten Prüfunterlagen dokumentiert. Soweit Laborprüfungen vorgeschrieben sind, werden diese durch ein entsprechend akkreditiertes Prüflabor durchgeführt.
Bei bestimmten Zertifizierungsverfahren können außerdem ein Werksaudit und eine Bewertung der Produktionsprozesse vorgesehen sein. Dabei kann auch das Qualitätsmanagementsystem berücksichtigt werden. Weitere Maßnahmen können die Produktionsüberwachung und eine spätere Inspektionskontrolle umfassen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Konformitätsbewertung ist die Technische Dokumentation. Abhängig vom Produkt und dem anzuwendenden Verfahren können hierzu unter anderem gehören:
- Produktbeschreibungen und technische Spezifikationen,
- Zeichnungen und elektrische Schaltpläne,
- Angaben zu elektrischen Kenndaten,
- Informationen zu sicherheitsrelevanten Komponenten,
- Prüfprotokolle und technische Nachweise,
- eine Betriebsanleitung, soweit erforderlich,
- weitere produktspezifische Unterlagen.
Bei bestimmten industriellen Elektrogeräten kann ein Technischer Pass als ergänzende technische Unterlage hilfreich sein. TR ZU 004/2011 schreibt dieses Dokument jedoch nicht generell vor.
Für elektrische und elektronische Produkte ist häufig zu prüfen, ob neben TR ZU 004/2011 weitere Technische Reglements (TR EAWU / TR ZU) anzuwenden sind. Hierzu können insbesondere gehören:
- TR ZU 020/2011 – Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV),
- TR ZU 010/2011 – Maschinensicherheit, soweit anwendbar,
- TR EAWU 037/2016 – RoHS / Beschränkung der Gefahrstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten,
- TR ZU 012/2011 – Explosionsschutz bei Geräten für explosionsgefährdete Bereiche.
Welche Technischen Reglements tatsächlich anzuwenden sind, hängt von der Produktart, den technischen Eigenschaften und dem vorgesehenen Verwendungszweck ab.
Nach erfolgreichem Abschluss des vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahrens wird – abhängig von der Produktgruppe – ein EAC-Zertifikat ausgestellt oder eine EAC-Deklaration registriert. Anschließend muss das Produkt entsprechend den anwendbaren Anforderungen mit der vorgeschriebenen EAC-Kennzeichnung versehen werden.
Besondere Aufmerksamkeit sollte der korrekten Produktklassifizierung, den erforderlichen elektrischen Sicherheitsprüfungen und der vollständigen Technischen Dokumentation gewidmet werden. Fehler bei der Einstufung, unzureichende Prüfungen oder die Nichtberücksichtigung weiterer anwendbarer Technischer Reglements können zusätzliche Prüfungen erforderlich machen und die Konformitätsbewertung verzögern.
Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Anlagenbauer bei der Umsetzung der Anforderungen von TR ZU 004/2011. Dazu gehören die Produktklassifizierung, technische Bewertung, Prüfkoordination, Erstellung der Technischen Dokumentation sowie die Zusammenarbeit mit Prüflaboren und Zertifizierungsstellen im Rahmen der EAC-Zertifizierung.
