Normenkonformität
Normenkonformität bezeichnet die Übereinstimmung eines Produkts, einer Anlage oder eines technischen Systems mit den relevanten technischen Normen und festgelegten Anforderungen. Innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) können Normen eine wichtige Grundlage für die Konformitätsbewertung, die Produktprüfung und den Nachweis technischer Sicherheitsanforderungen bilden.
Maßgeblich für die EAC-Konformität sind die verbindlichen Anforderungen der anwendbaren Technischen Reglements (TR EAWU / TR ZU). Die zugehörigen Normen konkretisieren häufig technische Anforderungen und Prüfmethoden. Ihre Anwendung kann den Konformitätsnachweis erleichtern. Normenkonformität allein ersetzt jedoch nicht die vorgeschriebene EAC-Konformitätsbewertung.
Normenkonformität dient insbesondere dazu:
- technische Anforderungen nachvollziehbar umzusetzen,
- die Produktsicherheit nachzuweisen,
- einheitliche Prüf- und Bewertungsmethoden anzuwenden,
- technische Risiken zu reduzieren,
- geeignete Nachweise für die Konformitätsbewertung bereitzustellen.
Welche Normen und Prüfmethoden relevant sind, hängt von der Produktart, den technischen Eigenschaften und den anwendbaren Technischen Reglements ab. Dabei können insbesondere GOST-Standards, zwischenstaatliche Normen sowie weitere in den einschlägigen Regelwerken berücksichtigte technische Standards eine Rolle spielen.
Je nach Produkt können beispielsweise folgende Technische Reglements relevant sein:
- TR ZU 010/2011 – Maschinensicherheit,
- TR ZU 012/2011 – Explosionsschutz,
- TR ZU 032/2013 – Sicherheit von Druckgeräten,
- TR ZU 004/2011 – Sicherheit von Niederspannungsgeräten,
- TR ZU 020/2011 – Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV),
- TR EAWU 037/2016 – RoHS / Beschränkung bestimmter Gefahrstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Die Auswahl geeigneter Normen richtet sich nach dem jeweiligen Anwendungsbereich und den technischen Anforderungen. Eine korrekte Produktklassifizierung ist daher wichtig, um die relevanten Technischen Reglements, Prüfanforderungen und das erforderliche Zertifizierungsverfahren beziehungsweise Deklarierungsverfahren zu bestimmen.
Im Rahmen der Konformitätsbewertung können abhängig vom Produkt unter anderem folgende Aspekte geprüft werden:
- Einhaltung der anwendbaren Sicherheitsanforderungen,
- technische Eigenschaften und Leistungsmerkmale,
- elektrische, mechanische und thermische Sicherheit,
- Werkstoff- und Materialeigenschaften,
- Funktions- und Schutzsysteme,
- Übereinstimmung mit den relevanten Prüfanforderungen,
- Vollständigkeit der erforderlichen technischen Nachweise.
Der Nachweis der Normenkonformität kann je nach Produkt und Verfahren insbesondere durch eine Produktprüfung, Materialprüfung, technische Berechnungen, Sicherheitsbewertungen und die Auswertung vorhandener Prüfergebnisse erfolgen.
Bei elektrischen Produkten können beispielsweise elektrische Sicherheits- und EMV-Prüfungen erforderlich sein. Bei Druckgeräten können eine Druckprüfung, Werkstoffprüfungen oder Schweißprüfungen relevant werden. Für explosionsgeschützte Produkte können besondere Prüfungen und Bewertungen zum Explosionsschutz vorgeschrieben sein.
Die Ergebnisse durchgeführter Prüfungen werden in einem Prüfprotokoll oder anderen geeigneten Prüfunterlagen dokumentiert. Abhängig vom anwendbaren Technischen Reglement und Konformitätsbewertungsverfahren können Prüfungen auch durch ein nicht akkreditiertes Prüflabor durchgeführt werden. Soweit das jeweilige Verfahren eine Akkreditierung vorschreibt, muss eine akkreditierte Prüfstelle eingebunden werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Konformitätsbewertung ist die Technische Dokumentation. Abhängig vom Produkt und den anwendbaren Vorschriften können hierzu unter anderem gehören:
- technische Beschreibungen und Spezifikationen,
- Zeichnungen und technische Berechnungen,
- angewandte Normen und Prüfmethoden,
- Prüfprotokolle und technische Nachweise,
- eine Betriebsanleitung, soweit erforderlich,
- ein Technischer Pass, soweit vorgeschrieben,
- ein Sicherheitsnachweis und die zugehörige Risikoanalyse, soweit erforderlich.
Vorhandene Prüfberichte und Konformitätsnachweise nach europäischen oder internationalen Normen können wichtige technische Informationen liefern. Sie ersetzen jedoch nicht automatisch die im jeweiligen EAC-Verfahren vorgeschriebenen Prüfungen oder Nachweise. Ihre Verwendbarkeit hängt vom anwendbaren Technischen Reglement, dem Zertifizierungsschema beziehungsweise Deklarierungsverfahren und den geltenden Nachweisanforderungen ab.
Dabei ist zu beachten, dass die Anwendung bestimmter Normen nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben ist. Soweit das jeweilige Regelwerk alternative Nachweismöglichkeiten zulässt, kann die Erfüllung verbindlicher Sicherheitsanforderungen auch auf andere geeignete Weise nachgewiesen werden. Entscheidend ist stets, dass die Anforderungen des anwendbaren Technischen Reglements erfüllt und entsprechend belegt werden.
Abweichungen von den verbindlichen Anforderungen, ungeeignete Normen oder unzureichende Prüfunterlagen können zusätzliche Prüfungen erforderlich machen und die Konformitätsbewertung verzögern. Besonders wichtig ist deshalb, bereits vor Beginn des Verfahrens die relevanten Technischen Reglements, die geeigneten Normen und den erforderlichen Prüfumfang festzulegen.
Die fachlich korrekte Auswahl und Anwendung technischer Normen unterstützt eine nachvollziehbare und effiziente EAC-Zertifizierung oder Deklarierung. Abhängig von der Produktgruppe wird nach erfolgreicher Konformitätsbewertung ein EAC-Zertifikat ausgestellt oder eine EAC-Deklaration registriert.
Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Anlagenbauer bei der Bewertung der Normenkonformität im Rahmen der EAC-Zertifizierung und EAC-Deklaration. Dazu gehören die Bestimmung der anwendbaren Technischen Reglements und Normen, die Bewertung vorhandener Prüfberichte, die Prüfung und Erstellung der Technischen Dokumentation sowie die Koordination erforderlicher Prüfungen mit Prüflaboren und Zertifizierungsstellen.
